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Abmahnung bei nicht rechtssicherer Website durch fehlende Datenschutzerklärung
Ab heute, den 26.02.2016, tritt das neue Gesetz zur Verbesserung der zivilrechtlichen Durchsetzung von verbraucherschützenden Vorschriften des Datenschutzrechts in Kraft.
Verbraucher sollen so vor unseriösen Unternehmen im Netz geschützt werden.
In der Praxis bedeutet das jedoch, dass sehr viele Seitenbetreiber abgemahnt werden können. Die gilt für große Unternehmen gleichermaßen wie für Webshops und Privatseiten.
Persönlich möchte ich jedem Seitenbetreiber nahelegen, sich eine separate Datenschutzerklärung pro eigenem Internetauftritt anzulegen.
Hilfe zur Datenschutzerklärung:
http://www.e-recht24.de/muster-datenschutzerklaerung.html
Informationen zum neuen Gesetz:
http://dipbt.bundestag.de/extrakt/ba/WP18/651/65144.html